Das öffentliche Auftragswesen hat eine herausragende wirtschaftliche Bedeutung. Die Gesamtsumme der durch Bund, Länder und Gemeinden für die Beschaffung von Gebäuden, Waren und Dienstleistungen aufgewendeten Mittel entspricht bis zu einem Viertel der gesamten Staatsausgaben.

Gleichzeitig ist das öffentliche Beschaffungswesen jedoch äußerst korruptionsanfällig. Aufträge an Lieferanten können ohne fairen Wettbewerb oder aufgrund von Bestechungsgeldern anstatt auf Basis des besten oder günstigsten Angebots vergeben werden. Solche korrupten Vorgänge werden durch intransparente Entscheidungswege verschleiert, gefährden die Qualität der erbrachten Leistung und erhöhen deren Kosten für die Öffentlichkeit um bis zu 50 Prozent.

Die damit einhergehenden volkswirtschaftlichen Schäden werden jährlich auf viele Milliarden Euro geschätzt, wobei allerdings der hierdurch verursachte Vertrauensverlust des Bürgers in Politik und Verwaltung fast noch schwerer wiegt.

Für Unternehmen, d.h. Bieter bzw. Bewerber, ist die Regelung des Vergabevorgangs sowie eine Kontrolle des öffentlichen Vergabeverfahrens und der Zuschlagsentscheidung von wesentlicher Bedeutung, da öffentliche Aufträge dadurch nach sach- und leistungsbezogenen Kriterien sowie objektiv nachprüfbar und transparent vergeben werden. Der organisierte Parallelwettbewerb von Bietern soll im Sinne eines fairen und transparenten Leistungswettbewerbs Chancengleichheit gewähren, Mehrkosten für den Auftraggeber reduzieren und die Entwicklung konkurrenzfähiger Unternehmen fördern.